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Leitfaden für die Umsetzung des § 13b UstGVorbemerkungen: Aufgabe dieses Leitfadens ist es nicht, das Umsatzsteuergesetz (UStG) zu erläutern. Benötigen Sie hierfür weitergehende Informationen, sollten Sie Ihren Steuerberater kontaktieren. Die Änderungen des UStG`es, besonders im § 13b, zielen darauf ab, Steuerbetrug vorzubeugen. Gleichfalls haben diese Änderungen aber auch positive Wirkung auf die Steuerproblematik des Auftraggebers und des Auftragnehmers. So mussder Auftragnehmer, z.B. ein Subunternehmer eines Bauunternehmens, die Umsatzsteuer, die er bisher auf der Rechnung ausgewiesen und im entsprechenden Anmeldezeittraum abgeführt hat, nicht mehr vorfinanzieren, da jetzt sogenannte "Netto-Rechnungen" erstellt werden. Der Auftraggeber musssich die Steuer einer solchen "Netto-Rechnung" selbst ermitteln und an das Finanzamt im entsprechenden Anmeldezeitraum abführen. Da er aber gleichzeitig vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er diese Steuer sofort als Vorsteuer geltend machen. So ist diese Umsatzsteuer eigentlich nur eine Verrechnung in seiner Umsteuervoranmeldung. Dadurch spart er auch Liquidität.Mit einer Übergangsfrist von 3 Monaten (bis zum 30.06.2004) sind die Änderungen des § 13b umzusetzen. Diese Umsetzung stellte die Entwickler von Software, die damit in Berührung kommen, vor einige Probleme, da es nicht nur darum geht, "Netto-Rechnungen" zu erstellen. Vielmehr war zu beachten, dass diese erstellten Rechnungen auch in Statistiken (Rechnungsausgangbuch) vorkommen und im Detail kontenbezogene Positionen in den erstellten Rechnungen vorhanden sein können. Außerdem war die Problematik von kumulierten Teil- und Abschlagsrechnungen zu beachten, wenn vorangegangene Rechnungen mit Umsatzsteuer und folgende nun ohne Umsatzsteuer erstellt wurden. Änderungen in Hapak pro Die CSK-Systemhaus Köllner GmbH hat folgende Änderungen zur Umsetzung des § 13b UStG in die Version Hapak pro vorgenommen: WICHTIG: Die Umsetzung des § 13b UStG wurde nur in der Version Hapak pro verwirklicht. Sollten Sie ältere Versionen von HAPAK benutzen und benötigen diese Problematik, so erstellen wir Ihnen gern ein entsprechendes Angebot zur Aktualisierung Ihrer Software.
Hinweis: Sollten Sie außerdem noch Fragen haben: Ihr HAPAK-Händler ist nicht weiter von Ihnen entfernt als Ihr nächstes Telefon!
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Die Firma WECOMP in Deutschland mit Sitz in der Hansestadt Rostock, Joachim-Jungius-Straße 9 betreut Sie als Handwerkerkunden mit einem umfangreichen Softwarepaket bzw. Handerkerpaket, auch genannt Handwerkersoftware.
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